Unter Hauskrankenpflege versteht man die Pflege und Betreuung durch diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen sowie PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen zu Hause. Dabei stehen die ganzheitliche Betreuung nach dem Prinzip der „aktivierenden und reaktivierenden Pflege“ sowie der Erhalt und die Förderung der Selbstständigkeit im Vordergrund.
Der/die diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, kurz DGKP ermittelt mittels Anamnese den benötigten Pflegebedarf. Hierbei wird individuell auf Sie als Klient eingegangen. Die Anamnese wird gemeinsam mit dem Klienten, aber auch oft gemeinsam mit Angehörigen durchgeführt. Anschließend erstellt der/die DGKP eine Pflegeplanung, in der alle durchzuführenden Maßnahmen schriftlich festgehalten werden. Der/die PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen führt diese Maßnahmen bei Ihnen zu Hause aus. Die regelmäßige Evaluation des Pflegebedarfs ist hierbei von enormer Wichtigkeit und wird von dem/der DGKP ausgeführt. Diese Evaluation wird im Rahmen einer Pflegevisite durchgeführt. Hierbei wird darauf geachtet, ob die Maßnahmen zielführend sind. Der Pflegeplan wird überarbeitet und wenn notwendig, werden neue Maßnahmen, sprich Pflegetätigkeiten gesetzt.
Die Hauskrankenpflege wird meist von PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen durchgeführt und umfasst Tätigkeiten, wie etwa die Körperpflege und die Mobilisation. Doch auch das Medikamentenmanagement gehört zu den Tätigkeiten in der Hauskrankenpflege.
Hierbei kann Hilfestellung geleistet werden, oder auch eine komplette Übernahme der Tätigkeit erfolgen. PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen können vor Ort einschätzen, welche Maßnahmen nötig sind. Prophylaxen und die Ernährung des Klienten spielen eine große Rolle, welche stets im Auge behalten werden. Auch die Beratung der Klienten und deren Angehörigen ist ein wichtiger Teil der Arbeit. Sie sollten stets einen Ansprechpartner haben, dem Sie vertrauen und dem Sie Ihre Sorgen und Wünsche mitteilen können. Daher steht bei uns die sogenannte Bezugspflege an erster Stelle. Die Bezugsperson muss kein/e DGKP sein. Meist ist die Person, die häufig vor Ort ist, auch die Bezugsperson für Klienten und Angehörige.
Die Krankenbeobachtung, vor allem auch aus medizinischer Indikation ist ein Teil der Arbeit des/der
PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen. Der Gesundheitszustand des Klienten wird sofort an den/die DGKP weitergeleitet und es können entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
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