Heimhilfe

Die Heimhilfe hat sowohl einen eigenverantwortlichen, als auch einen mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich. Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich umfasst Haushaltstätigkeiten, aber auch Tätigkeiten außerhalb der eigenen vier Wände. Die Heimhilfe unterstützt bei der Hausarbeit, bereitet Mahlzeiten zu und erledigt alltägliche Dinge, wie etwa Einkäufe oder Besorgungen beim Arzt oder in der Apotheke. Diese Besorgungen kann die Pflegeperson alleine, aber auch mit Ihnen gemeinsam erledigen. Auch Spaziergänge sind möglich und werden von vielen Klienten gerne in Anspruch genommen. Weitere wichtige Aufgaben sind das Unterstützen bei der Medikamenteneinnahme und auch das Fördern sozialer Kontakte.


Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich umfasst alle jene Aufgaben, die von einem / einer DGKP delegiert werden. Hierbei handelt es sich um die „Unterstützung bei der Basisversorgung“. Die Heimhilfe übt zu diesem Zeitpunkt die assistierende Funktion aus. Auf diese Weise kann die Körperpflege vom Klienten selbst durchgeführt werden, während die Pflegeperson mit Rat und Tat zur Seite steht. Ziel dieser Unterstützung ist es, dass Klienten sich sauber und gepflegt fühlen. Es sind oft die kleinen Dinge im Leben, die Großes bewirken. So kann beispielsweise das Darreichen eines Waschlappens für Sie eine wertvolle Unterstützung sein. Die zu pflegende Person ist und bleibt somit selbstbestimmt und kann Anweisungen geben.


Heimhilfen können im Pflegeheim, aber auch im mobilen Dienst tätig sein. Hierbei obliegt es der Pflegefachkraft pflegerische Tätigkeiten zu delegieren. Gerade in der mobilen Pflege ist die Heimhilfe von unschätzbaren Wert, denn sie ermöglicht Ihnen die Erleichterung des Alltags. Für das gesamte Team ist die Heimhilfe ebenfalls sehr wichtig, denn sie beobachtet Ihren Allgemeinzustand und kann Veränderungen schnell und effizient an die Pflegefachkraft weitergeben. Auf diese Weise sind Sie stets gut aufgehoben und bekommen schnellstmögliche Hilfe, sollte dies notwendig sein.


Die / der DGKP schätzt bei einem Aufnahmegespräch ein, ob es für Sie möglich ist, von einer Heimhilfe unterstützt zu werden, oder ob der Einsatz eines Pflegeassistenten notwendig ist.

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