Die medizinische Hauskrankenpflege wird durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) erbracht. Die Tätigkeiten können nur durch ärztliche Anordnung erfolgen und umfassen medizinische Leistungen und qualifizierte Pflegeleistungen. Die ärztliche Anordnung hat hierbei schriftlich zu erfolgen. Aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin von enormer Wichtigkeit. Ihr Arzt / Ihre Ärztin delegiert die Tätigkeiten an den/die DGKP. Hierbei ist die körperliche Untersuchung bzw. eine Diagnosestellung Voraussetzung. Ohne diese Maßnahmen kann die medizinische Hauskrankenpflege nicht beantragt werden. Der behandelnde Arzt formuliert genau, welche Tätigkeiten notwendig sind und wie diese ausgeführt werden soll.
Zur medizinischen Hauskrankenpflege zählen vor allem die Wundversorgung und die Verabreichung von Medikamenten. Eine genaue Dokumentation ist hierbei sehr wichtig und wird von dem/der DGKP gewissenhaft ausgeführt. Auch Injektionen und das Legen von Infusionen sind wichtige Tätigkeiten, die der/die DGKP ausführen darf. Die Versorgung des Blasenkatheters oder eines Tracheostomas ist ebenfalls Teil der Arbeit. Da medizinische Hauskrankenpflege beim Klienten zu Hause durchgeführt werden kann, ist die häusliche Versorgung auch bei schwereren Erkrankungen gewährleistet.
Eine weitere ärztliche Behandlung ist dennoch erwünscht. Dies kann in Form von Kontrollterminen, aber auch in Form von Visiten vor Ort geschehen. Der/die DGKP arbeitet eng mit dem behandelnden Arzt zusammen und ein regelmäßiger telefonischer Austausch ist erwünscht. Zudem ist die genaue Dokumentation ein wichtiger Teil der Arbeit des/der DGKP. Auf diese Weise kann der Gesundheitszustand des Klienten stets verglichen und im Auge behalten und bei Bedarf ein Facharzt hinzugezogen werden. Der/die DGKP übt somit in der Hauskrankenpflege wichtige Tätigkeiten aus. Einerseits wird der Anordnung des Arztes Folge geleistet und andererseits delegiert der/die DGKP Arbeiten an Pflegeassistenten und Pflegefachassistenten.
Sind alle Bedingungen erfüllt, können Sie einen Zuschuss zur medizinischen Hauskrankenpflege bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger beantragen. Die / der verantwortliche DGKP schätzt vor Ort ein, ob ein Zuschuss möglich ist und unterstützt Sie bei der Beantragung.
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